Diese Entscheidung betrifft den Spielbetrieb aller Teams und eingemieteten Vereine sowie den Trainingsbetrieb auf der öffentlichen Sportanlage An der Parthe 30.
Für Rückfragen steht der Vorstand jederzeit zur Verfügung.
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Diese Entscheidung betrifft den Spielbetrieb aller Teams und eingemieteten Vereine sowie den Trainingsbetrieb auf der öffentlichen Sportanlage An der Parthe 30.
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